Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrich
eingestuft - was tun?
Viele Angehörige sind enttäuscht, wenn nach der Begutachtung ein niedriger Pflegegrad oder sogar eine Ablehnung kommt.
Oft entsteht der Eindruck, dass der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Alltag nicht richtig berücksichtigt wurde.
Wichtig ist: Eine Entscheidung der Pflegekasse muss nicht entgültig sein. Es besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Gründe für eine Ablehnung
Warum wird ein Pflegegrad manchmal abgelehnt oder zu niedrig bewertet?
das kann verschiedene Gründe haben:
- Einschränkungen im Alltag wurden nicht deutlich beschrieben
- Angehörige haben während der Begutachtung automatisch geholfen
- wichtige Probleme wurden im Gespräch nicht erwähnt
- einzelne Module wurden niedriger bewertet
Kann man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen?
Ja. Gegen die Entscheidung der Pflegekasse kann innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheides Widerpruch eingelegt werden.
Dabei wird der Fall neu geprüft.
Unterstützung bei der Einschätzung des Pflegegrades
Viele Angehörige sind unsicher, ob der festgelegte Pflegegrad der tatsächlichen Situation entspricht.
Eine unabhängige Beratung kann helfen, die Einschätzung des Unterstützungsbedarfs im Alltag zu überprüfen.
